Zufriedene Kundin der Privatklinik Laßnitzhöhe.

Patientenrechte

In Österreich können sich Patienten im Wesentlichen auf folgende Patientenrechte berufen:

Recht

Gesetzgrundlage

informiert zu werden

Ärztegesetz

gewissenhaft betreut zu werden

Ärztegesetz

vor einer Heilbehandlung bzw. vor operativen Eingriffen (auch "kleinen" operativen Eingriffen) gefragt zu werden, ob man damit einverstanden ist (Zustimmungserklärung)

Strafgesetzbuch, Krankenanstaltengesetz

auf menschliche Würde und Anerkennung der Mündigkeit

Staatsgrundgesetz, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

dass die behandelnden Personen bzw. die Verwalter der Krankendaten Anderen gegenüber verschwiegen bleiben

Datenschutzgesetz, Ärztegesetz

auf soziale Hilfeleistung

diverse Sozialhilfegesetze der Bundesländer

medizinische Fehlleistungen anzuzeigen bzw. anzuklagen

Menschenrechtskonvention, Staatsgrundgesetz

Körperverletzungen, Quälereien, Vernachlässigungen usw. anzuzeigen

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, Menschenrechtskonvention, Ärztegesetz

auf Erste Hilfe

Strafgesetz, Ärztegesetz, Krankenanstaltengesetz

auf soziale Hilfestellung vor Entlassung aus dem Krankenhaus

Krankenanstaltengesetz

auf Hilfe bzw. Rat durch den Ombudsmann

diverse Sozialhilfegesetze der Bundesländer