Glückliche Ärztin im Gespräch.

Versicherung & Kosten

Direkte Abrechnung mit Krankenversicherungsanstalten

Wir rechnen direkt mit allen wesentlichen gesetzlichen Krankenversicherungsträgern und mit allen in Österreich tätigen privaten Krankenversicherern (Zusatzversicherungen) ab.

  • Eine direkte Verrechnung der Kosten erfolgt mit allen österreichischen Privatversicherungen sowie mit fast allen Sozialversicherungen. Wenn Sie eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Rechnung in der Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes von Ihrer privaten Krankenversicherung nach dem Aufenthalt. Die restlichen Kosten werden direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung verrechnet.
  • Sind Sie bei der BVA und KFA sozialversichert, erhalten Sie entsprechend der Satzung dieser Versicherung eine Rechnung Ihres behandelnden Arztes, die Sie von Ihrer Sozialversicherung refundiert bekommen.

Selbstzahler Patienten

Selbstzahler Patienten (Patienten, die über keine Privatversicherung verfügen) erhalten vorab von uns ein auf die Diagnose und den Behandlungsplan abgestimmtes Angebot und können sich in Ruhe und mit Kostensicherheit für eine Behandlung in der Privatklinik Leech entscheiden. Für medizinische Leistungen, die in den Versicherungsverträgen nicht erfasst sind, und für Patienten, die den Aufenthalt zur Gänze oder teilweise selbst bezahlen, werden ebenfalls Kostenvoranschläge, nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, erstellt.

  • Selbstzahler werden bei der Aufnahme gebeten, eine Anzahlung laut Kostenvoranschlag zu entrichten. Die hinterlegte Anzahlung wird von uns bei der Endabrechnung gegenverrechnet.
  • Kommt ein Selbstzahler einem geplanten Aufenthalt nicht nach, fallen im Falle von 1-Tagesaufenthalten € 1.000 (+ 10 % Ust.), für 2- und mehr Tagesaufenthalte  € 2.000 (+ 10 % Ust.) als Stornogebühr an. Sollte der Rechnungsbetrag niedriger sein, so kommt dieser Betrag des Kostenvoranschlages als Stornogebühr zur Verrechnung.

Patienten aus dem Ausland

Mit ausländischen Versicherungsanstalten wird großteils ebenso direkt verrechnet, in den übrigen Fällen erhalten die Patienten einen Kostenrückersatz entsprechend ihren Versicherungstarifen. In diesen Fällen empfiehlt sich die Erstellung eines Kostenvoranschlages für die Behandlungskosten und eine Absprache mit dem ausländischen Versicherer vor dem Aufenthalt.

  • Wenn Sie bei einer nicht österreichischen Versicherung versichert sind und die Kosten für Ihren Aufenthalt in der Privatklinik Leech nicht selbst tragen, klären Sie bitte schon vor Ihrem Aufenthalt mit Ihrer Versicherung, ob und welche Kosten übernommen werden (schriftliche Bestätigung der Versicherung zur Vorlage bei Aufnahme notwendig ). Es ist auch möglich, dass Ihre Versicherung diese Erklärung der Kostenübernahme bereits vor Ihrem Aufenthalt an uns schickt – per Fax: +43(0)316 3632 888 oder per Post an: Privatklinik Leech, Hugo-Wolf-Gasse 2-4, 8010 Graz.
  • Mit nicht österreichischen Privatversicherungen besteht teilweise ein Direktverrechnungsvertrag. Sollte kein Direktverrechnungsvertrag bestehen und keine Kostenübernahme vorliegen, ist bereits bei der Aufnahme eine Anzahlung laut Kostenvoranschlag zu entrichten.

Die Kostenrückerstattungsfrage wird bei Bedarf gerne von unserer Patientenverwaltung erledigt.
Anfragen zu diesen Themen richten Sie bitte an unsere Patientenverwaltung, Tel. +43 0316/3632-0 oder über office@privatklinik-leech.at

Internationale Patienten

Wir bieten unseren internationalen Patienten eine Komplettbetreuung von der ersten Anfrage bis hin zum Verlassen der Klinik nach erfolgter Behandlung. Der internationale Patient wird von der Diagnose über die eventuell notwendige OP bis hin zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Lebensprozess von derselben Bezugsperson betreut.
Aufgrund unserer Erfahrungen mit internationalen Patienten sind uns diverse interkulturelle Unterschiede bewusst.

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