Patientenrechte

Rechte und Pflichten von Patienten der Privatklinik St. Radegund

Patientenrechte leiten sich von den Grund- und Freiheitsrechten ab und sind Menschenrechte, die sich mit der Menschenwürde und Selbstbestimmung befassen.

Die Regelungen zu den Patientenrechten sind über viele Rechtsbereiche verstreut.

Aus der Sicht der Patienten ergeben sich die Patientenrechte in erster Linie unmittelbar aus dem Behandlungsvertrag, der zwischen den Patienten und den jeweiligen Angehörigen der Gesundheitsberufe bzw. dem Krankenanstaltenträger abgeschlossen wird. Aus dem Behandlungsvertrag ist eine direkte Durchsetzung von Rechten z. B. des Rechtes auf eine gewissenhafte Behandlung und Pflege und des Rechtes auf Aufklärung möglich.

Patienten haben ein Recht auf:

  • geeignete Information und Aufklärung über die sie betreffenden medizinischen Sachverhalte
  • gewissenhafte Behandlung und Betreuung nach aktuellem Stand der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Wissenschaft und Erfahrung
  • Einwilligung in eine oder Ablehnung einer Heilbehandlung
  • Anerkennung ihrer Mündigkeit und menschlichen Würde
  • Verschwiegenheit der Behandler
  • Thematisierung vermeintlicher medizinischer Fehlleistungen
  • Erste Hilfe

Eng verknüpft mit Rechten sind immer auch Pflichten und die Übernahme von Verantwortung. In den Gesetzen finden sich zwar keine ausdrücklich formulierten Pflichten der Patientinnen/Patienten, dennoch sind solche existent. Sie ergeben sich aus dem Behandlungsvertrag und indirekt aus den Rechten der Angehörigen der Gesundheitsberufe.

Die Gesunderhaltung, Genesung und/oder Verbesserung des Gesundheitszustands liegen im Eigeninteresse jedes Patienten. Es liegt daher auch in der Verantwortung des Patienten, an den Heilungsbemühungen "mitzuarbeiten" und "mitzuwirken", um einen entsprechenden Behandlungserfolg zu erzielen.


Patienten haben die Pflicht zu/zur:

  • Einhaltung der Therapierichtlinien und individuellen Therapiepläne
  • aktiver und konstruktiver Mitarbeit am Rehabilitationsprozess, Kooperation mit Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonal während der Psychiatrischen Rehabilitation
  • grundsätzlichen Nikotin-, Alkohol- und Drogenabstinenz
  • Anpassung an notwendige organisatorische Erfordernisse des Klinikbetriebes
  • Einhaltung der Hausordnung
  • angemessenem Verhalten gegenüber Mitpatienten und Krankenhauspersonal
  • Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Mitpatienten und Krankenhauspersonal