Frau genießt die Sonne in einem Weizenacker.

Bewohnerinformationen

Anmeldung und Aufnahme

Wenn Sie sich für einen Platz in unserem Haus interessieren oder wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten und Leistungen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Verwaltung – hier hilft man Ihnen gerne weiter. Selbstverständlich können Sie auch einen Termin vereinbaren, um unser Haus zu besichtigen und/oder um alle wesentlichen Informationen in Form einer persönlichen Beratung zu erhalten.

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Bewohnerrechte

  • Recht auf höflichen Umgang und Anerkennung der Würde und Persönlichkeit, insbesondere der Privat- und Intimsphäre.
  • Recht auf Pflege und Betreuung im Umfang der Leistungsangebote und auf Einwilligung bzw. Ablehnung von therapeutischen Maßnahmen.
  • Recht auf Einsichtnahme in die eigene Pflegedokumentation.
  • Recht auf Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen Belangen zu verständigen ist.
  • Recht auf Abhaltung von Heimbewohnerversammlungen (mindestens 1 x jährlich) und die Wahl von Heimbewohnervertretern.
  • Recht auf Behandlung und Erledigung von Beschwerden.
  • Recht auf freie Arztwahl.
  • Recht auf Beiziehung einer hausexternen Beratung.
  • Recht auf Besuchszeiten außerhalb der Nachtruhezeiten und Einräumung der Besuchsmöglichkeit während der Nachtruhezeit in besonders gelagerten Einzelfällen.
  • Recht auf Mahl- und Ruhezeiten, die den üblichen Lebensverhältnissen entsprechen (z. B. Speisepläne).
  • Recht auf Zugang zu einem Telefon.
  • Recht auf persönliche Kleidung.
  • Recht auf Zahlungsbelege über Sonderleistungen.
  • Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen.
  • Recht auf Aushändigung des Heimstatuts.

Finanzierung

Die Grundleistung für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung sowie den aktuellen Entgeltkatalog laut LEVO-SHG finden sie am Gesundheitsserver des Landes Steiermark unter www.gesundheit.steiermark.at. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein.

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