Frau in der Sonne mit Blumen in der Hand.

Nachsatz zur Pressemitteilung vom 19.3.2020

Unbeschadet unserer Meinung (Posting 19.3.2020), die nicht ganz im Einklang mit dem Bundesministerium steht, da wir auch an die zukünftige medizinische Versorgung denken müssen, werden wir uns selbstverständlich an die angeordneten Bestimmungen halten und gesetzeskonform agieren, was eine Schließung der Rehabilitationseinrichtungen vorsieht.

Unbeschadet unserer Meinung (Posting 19.3.2020), die nicht ganz im Einklang mit dem Bundesministerium steht, da wir auch an die zukünftige medizinische Versorgung denken müssen, werden wir uns selbstverständlich an die angeordneten Bestimmungen halten und gesetzeskonform agieren, was eine Schließung der Rehabilitationseinrichtungen vorsieht.
Man muss aber trotzdem für jene Patienten Sorge tragen, welche die medizinische Versorgung unserer Einrichtungen dringend benötigen und Anspruch auf eine Behandlung haben.
Die Verantwortung, besonders im psychiatrischen Bereich für etwaige auftretende Suizide und Depressionsentwicklungen müssen die zuständigen Entscheidungsträger übernehmen.