Versicherung

Bei wenigen ästhetischen Operationen liegt eine medizinische Indikation für eine operative Korrektur vor (z.B. Nasenkorrektur mit funktioneller Beeinträchtigung der Nasenatmung, Lidkorrektur mit Gesichtsfeldeinschränkung etc.)

Für den Fall, dass Sie eine Kranken - Zusatzversicherung haben, werden die Operationskosten von der Zusatzversicherung rückvergütet. Vor der Operation ist eine Chefärztliche Genehmigung der Sozialversicherung notwendig. Diese muss bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Die Rückvergütung erfolgt nach Operationsgruppen, der Sachbearbeiter der Versicherung kann Ihnen den für Ihren Eingriff vorgesehenen Betrag mitteilen.

Die Operationskosten sind dann zunächst privat zu bezahlen, die Rechnungen können bei der Zusatzversicherung eingereicht und werden Ihnen dann (je nach Art und Tarif der Zusatzversicherung zur Gänze oder teilweise) rückerstattet. Eine Direktverrechnung zwischen der Klinik und der Zusatzversicherung ist leider nicht möglich.

Im Beratungsgespräch mit Ihrem Operateur werden Sie eingehend informiert und Ihnen gegebenenfalls ein Ansuchen für den Chefarzt Ihrer Grundversicherung mitgegeben.