Versicherung

Bei manchen ästhetischen Operationen liegt eine medizinische Indikation für eine operative Korrektur vor (z.B. Nasenkorrektur mit funktioneller Beeinträchtigung der Nasenatmung, Lidkorrektur mit Gesichtsfeldeinschränkung, Korrektur der zu großen Brust bei Wirbelsäulenbeschwerden, Bauchdeckenstraffung bei Rektusdiastase, Liposuktion bei Lipödem etc.).

Für den Fall, dass Sie eine Kranken - Zusatzversicherung haben, werden die Operationskosten von der Zusatzversicherung rückvergütet. Vor der Operation ist eine Chefärztliche Genehmigung der Sozialversicherung notwendig. Diese muss bei der Zusatzversicherung eingereicht werden. Die Rückvergütung erfolgt nach Operationsgruppen, der Sachbearbeiter der Versicherung kann Ihnen den für Ihren Eingriff vorgesehenen Betrag mitteilen.

Die Operationskosten sind dann zunächst privat zu bezahlen, die Rechnungen können bei der Zusatzversicherung eingereicht und werden Ihnen dann (je nach Art und Tarif der Zusatzversicherung zur Gänze oder teilweise) rückerstattet. Eine Direktverrechnung zwischen der Klinik und der Zusatzversicherung ist leider nicht möglich.

Im Beratungsgespräch mit dem Operateur wird er Sie eingehend informieren und Ihnen gegebenenfalls ein Ansuchen für den Chefarzt Ihrer Grundversicherung mitgeben.

 

 

Stornobedingungen

Um bei Ihrer Operation die bestmögliche persönliche und medizinische Betreuung sicherstellen zu können steht Ihnen Ihr Operateur sowie ein geschultes OP-Team inkl. Assistenz- und Narkosefacharzt zur Verfügung.

Bedenken Sie, dass durch eine kurzfristige Absage Ihrer Termine ein enormer Organisations- bzw. Kostenaufwand entsteht. Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns Terminänderungen sofort mitzuteilen!
Nachfolgend möchten wir Sie über unsere Stornobedingungen informieren:

Der Rücktritt vom Vertrag kann nur schriftlich erfolgen und ist bis 4 Wochen vor dem OP-Termin kostenfrei. Danach gelten folgende Stornobedingungen auf Basis der Gesamtoperationskosten:
Bis 3 Wochen vor OP-Termin      20 % Bereitstellungsgebühr
Bis 2 Wochen vor OP-Termin      30 % Bereitstellungsgebühr
Unter 1 Woche vor OP-Termin     50 % Bereitstellungsgebühr
Unbegründetes Nichterscheinen ohne vorherige Absage     70 % Bereitstellungsgebühr