Frau genießt die Sonne in einem Weizenacker.

Finanzierung

Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen  Gemeindeämtern sowie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Sozialamt der Stadt Graz auf. Für etwaige Fragen betreffend Kosten gibt Ihnen unsere Verwaltung gerne Auskunft:

Birgit Wippel

Pflegedienstleitung

0664 82 97 955
b.wippel@sanlas.at