Lachende Pensionistin im Rollstuhl mit Pflegerin.

Meldung von Hinweisen

Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit zur Meldung von Hinweisen gemäß dem HSchG hinsichtlich des Verdachts der Verletzung von Vorschriften u.a. in den Bereichen Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz und Korruption.
Verstöße gegen Vorschriften im Bereich Arbeitnehmerschutz fallen nicht darunter.

Wie kann ich einen Hinweis abgeben?
Dazu füllen Sie bitte einfach das über diesen Link herunterladbare Formular zur Einreichung von Hinweisen aus. Damit Ihre Meldung entsprechend bearbeitet und weiterverfolgt werden kann, ist es wichtig, dass das Formular sorgfältig ausgefüllt wird und die Meldung so konkret wie möglich ist.
Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie im Rahmen Ihrer Meldung darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an: hinweise@sanlas.at
Formular zur Einreichung von schriftlichen Hinweisen

Was passiert mit dem Hinweis?
Der Hinweis wird zunächst von der internen Meldestelle überprüft, in weiterer Folge werden bei begründetem Verdacht des Verstoßes entsprechende Maßnahmen (Behebung des Verstoßes, Meldung an externe Stelle, etc) gesetzt, über welche Sie ebenfalls lt. HSchG informiert werden.

Datenschutzerklärung
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