Frau geht mit erhobenen Armen in einem Weizenfeld Richtung Sonne.

Finanzierung

Reichen Einkommen und Pflegegeld nicht aus, um die Kosten für Pflege und Betreuung zu decken, kann eine Übernahme der Kosten durch die öffentliche Hand beantragt werden. Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzureichen. Diese prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die mögliche Kostenübernahme. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Landes Steiermark: https://www.gesundheit.steiermark.at/cms/ziel/175118336/DE/

Portrait von Frau Mag Dirnböck.

Mag. Daniela Dirnböck

Geschäftsführung

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