Frau geht mit erhobenen Armen in einem Weizenfeld Richtung Sonne.

Finanzierung

Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen  Gemeindeämtern sowie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Sozialamt der Stadt Graz auf. Für etwaige Fragen betreffend Kosten gibt Ihnen unsere Verwaltung gerne Auskunft:

Portrait von Frau Mag Dirnböck.

Mag. Daniela Dirnböck

Geschäftsführung

+43 664 / 404 21 45
d.dirnboeck@sanlas.at