Lachende Pensionistin im Rollstuhl mit Pflegerin.

Anmeldung und Aufnahme

Zuzahlung von der Sozialhilfe

Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen Gemeindeämtern sowie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Sozialamt der Stadt Graz auf. Wir möchten nur höflich darauf hinweisen, uns bitte rechtzeitig vor der Aufnahme zu informieren, da wir die finanziellen Rahmenbedingungen vorher abklären müssen.

Kontakt

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