Wer stellt den Antrag zur ambulanten Rehabilitation?

Die Aufnahme in die Reha Leibnitz erfolgt über eine schriftliche Antragstellung in Form des Rehabilitations-Antragformulares der Sozialversicherungsanstalt durch den Versicherten. Dabei ist auf der zweiten Seite zum Beispiel für die Indikation Psychiatrie "ambulante psychiatrische Rehabilitation" einzufügen und "Reha Leibnitz" anzugeben.

Der Antrag wird vom Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung) begründet und an die zuständige Sozialversicherung weitergeleitet.

Wenn der Antrag vom Pensionsversicherungsträger bewilligt wurde, bekommt der Versicherte von uns den Aufnahmetermin und Informationen zugesandt.
Die Kosten für die Rehabilitation werden von den Pensionversicherungsträgern übernommen. Die Fahrtkosten sind selber zu tragen.

Antrag

Die Aufnahme in unsere Klinik läuft in folgenden Schritten ab:

Schritt 1:

Schriftliche Antragstellung in Form des Rehabilitations-Antragsformulars der Sozialversicherungsanstalt durch den behandelnden Arzt.

Schritt 2:

Bitte im Antragsformular auf Seite 2  „ambulante psychiatrische Rehabilitation“ einfügen und die „Reha Leibnitz“ angeben.

Schritt 3:

Die Antragstellung erfolgt nun über den behandelnden Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung).

Schritt 4:

Nach Einlangen der gültigen Bewilligung wird mit Ihnen ein geeigneter Termin vereinbart und die Information zum Aufenthalt versandt.

An wen kann ich mich wenden?

Unser Team steht Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne telefonisch unter Tel. Nr.: 03452 73850-101 oder per Email zur Verfügung: office@reha-leibnitz.at.

Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt hier downloaden.