Wer stellt den Antrag zur ambulanten Rehabilitation und werden die Kosten übernommen?
Der Antrag wird vom Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung) begründet und an die zuständige Sozialversicherung weitergeleitet.
Wenn der Antrag vom Pensionsversicherungsträger bewilligt wurde,
bekommt der Versicherte von uns den Aufnahmetermin und Informationen zugesandt. Die Kosten für den Rehabilitationsaufenthalt werden von den Pensionsversicherungsträgern übernommen. Die Fahrtkosten sind selbst zu tragen.
Die Aufnahme in unsere Klinik läuft in folgenden Schritten ab:
Schritt 1:
Schriftliche Antragstellung in Form des Rehabilitations-Antragsformulars der Sozialversicherungsanstalt durch den behandelnden Arzt.
Schritt 2:
Bitte im Antragsformular auf Seite 2 zutreffende Indikation „ambulante psychiatrische Rehabilitation“ oder "ambulante neurologische Rehabilitation" einfügen und die „reha bruck“ angeben.
Schritt 3:
Die Antragstellung erfolgt nun über den behandelnden Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung).
Schritt 4:
Nach Einlangen der gültigen Bewilligung wird mit Ihnen ein geeigneter Termin vereinbart und die Information zum Aufenthalt versandt.
An wen kann ich mich wenden?
Unser Team steht Ihnen bei weiteren Fragen jederzeit gerne telefonisch unter Tel. Nr.: 03862-51781-0 oder per Email zur Verfügung: office@reha-bruck.at
Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt hier downloaden.