Junge Frau geht im Wald spazieren.

Antragstellung

Wer stellt den Antrag zur psychiatrischen Rehabilitation?

Der Antrag zur psychiatrischen Rehabilitation wird vom niedergelassenen praktischen Arzt oder Facharzt gestellt. Soll eine Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen (Anschlussheilverfahren), so wird der Antrag von der jeweiligen Krankenhausabteilung gestellt.


Die Aufnahme in unsere Klinik läuft in folgenden Schritten ab:

SCHRITT 1:
Schriftliche Antragstellung in Form des Reha­bi­li­ta­tions-Antrags­for­mu­lars der Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt durch den behan­delnden Arzt.

SCHRITT 2:
Bitte kreuzen Sie am Antragsformular „stationäre Rehabilitation“ für „psychische Erkrankung“ in „Privatklinik Hollenburg“ an.

SCHRITT 3:
Die Antragstellung erfolgt nun über den behandelnden Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung).

SCHRITT 4:
Nach Einlangen der gültigen Bewilligung wird mit dem Patienten ein geeigneter Termin vereinbart und die Information zum Aufenthalt versandt.

 

Die Kosten für den Rehabilitationsaufenthalt werden von den Sozialversicherungen übernommen.

Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt hier downloaden:

Antrag

Unsere Vertragspartner

  • PVA (Pensionsversicherungsanstalt)
  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
  • SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)
  • BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau)
  • KFA Wien (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)
  • LKUF (OÖ. Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorge)
  • MKF (Magistratskrankenfürsorge der Stadt Linz, Wels, Steyr)
  • KFG (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden)
  • KFL (Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete)

Selbstverständlich betreuen wir auch sehr gerne Privatpatienten – erfahren Sie hier mehr über unser Angebot!