Antragstellung

Wer stellt den Antrag zur psychiatrischen Rehabilitation?

Der Antrag zur psychiatrischen Rehabilitation wird vom niedergelassenen praktischen Arzt oder Facharzt gestellt. Soll eine Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen (Anschlussheilverfahren), so wird der Antrag von der jeweiligen Krankenhausabteilung gestellt.


Die Aufnahme in unsere Klinik läuft in folgenden Schritten ab:

Schritt 1:
Schriftliche Antragstellung in Form des Rehabilitations-Antragsformulars der Sozialversicherungsanstalt durch den behandelnden Arzt.

Schritt 2:
Bitte kreuzen Sie am Antragsformular „stationäre Rehabilitation“ für „psychische Erkrankung“ in „Privatklinik St. Radegund“ an.

Schritt 3:
Die Antragstellung erfolgt nun über den behandelnden Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung).

Schritt 4:
Nach Einlangen der gültigen Bewilligung wird mit dem Patienten ein geeigneter Termin vereinbart und die Information zum Aufenthalt versandt.

 

Die Kosten für den Rehabilitationsaufenthalt werden von den Pensionsversicherungsträgern übernommen.

Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt hier downloaden:

Antrag