Antragstellung
Wer stellt den Antrag zur psychiatrischen Rehabilitation?
Der Antrag zur psychiatrischen Rehabilitation wird vom niedergelassenen praktischen Arzt oder Facharzt gestellt. Soll eine Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erfolgen (Anschlussheilverfahren), so wird der Antrag von der jeweiligen Krankenhausabteilung gestellt.
Die Aufnahme in unsere Klinik läuft in folgenden Schritten ab:
Schritt 1:
Schriftliche Antragstellung in Form des Rehabilitations-Antragsformulars der Sozialversicherungsanstalt durch den behandelnden Arzt.
Schritt 2:
Bitte kreuzen Sie am Antragsformular „Rehabilitation" und „Sonstiges" an und nennen Sie als Indikation "Psychische Erkrankung". Unter „Ort“ haben Sie die Möglichkeit die Privatklinik St. Radegund als gewünschte Vertragseinrichtung zu nennen.
Schritt 3:
Die Antragstellung erfolgt nun über den behandelnden Arzt (Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt, Arzt in einer stationären Einrichtung).
Schritt 4:
Nach Einlangen der gültigen Bewilligung wird mit dem Patienten ein geeigneter Termin vereinbart und die Information zum Aufenthalt versandt.
Die Kosten für den Rehabilitationsaufenthalt werden von den Pensionsversicherungsträgern übernommen.
Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt hier downloaden:
Antrag
Unsere Vertragspartner
Pensionsversicherungsanstalt
SVA der gewerblichen Wirtschaft
SVA der Bauern
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
SVA für Eisenbahn und Bergbau
LKUF Oberösterreich
Stmk. GKK
Burgenländische GKK
UNIQA
Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz
Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien
Selbstverständlich betreuen wir auch sehr gerne Privatpatienten – erfahren Sie hier mehr über unser Angebot!